Kommunaler Produktplan Baden-Württemberg
Die Leistungen der Verwaltung
Die Produkte sind die Leistungen der Verwaltung, die durch die Haushaltsreform in das Zentrum der Steuerung gerückt werden. Die künftigen Haushaltspläne sind demnach produktgegliedert. Die Produktbereiche ergeben sich aus den Aufgaben der Verwaltungen.
§ 4 Abs. 1 Satz 1 und 2 Entwurf der GemHVO (Stand 21.12.2007):
"Der Gesamthaushalt ist in Teilhaushalte zu gliedern. Die Teilhaushalte können nach den vorgegebenen Produktbereichen oder nach der örtlichen Organisation produktorientiert gegliedert werden. Mehrere Produktbereiche können zu Teilhaushalten zusammengefasst und Produktbereiche nach vorgegebenen Produktgruppen auf mehrere Teilhaushalte aufgeteilt werden."
Mit dem Kommunalen Produktplan Baden-Württemberg wurde bereits im Jahr 1996 ein erster Schritt zur effektiven und effizienten Steuerung der Kommunalverwaltungen sowie für eine Kosten- und Leistungsrechnung getan. Bei der Überarbeitung im Jahr 2001 wurde er um ein detailliertes Kennzahlensystem ergänzt. Damit waren die Grundlagen für die Implementierung eines wirksamen Controllings in den Kommunen und für interkommunale Leistungsvergleiche gelegt.
Der Kommunale Produktplan wird 2012 geändert.
Vorab-Informationen zu den künftigen Änderungen (Stand 28.06.2011) erhalten Sie hier.

